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23. Mai 2018

FW-Baron/Bussek: Aufhebung der Befristung der 15-Warengruppen-Regelung einstimmig beschlossen

Wien (OTS) - Im Rahmen der Registrierkassenpflicht muss nach der BAO die handelsübliche Warenbezeichnung am Beleg aufscheinen. Diese Vorschrift erfordert, dass Handelsunternehmen ein Warenwirtschaftssystem bzw. zumindest ein Scannerkassensystem im Einsatz haben.

FW-Andreas Bussek weist hin: „Läuft die Regelung aus, müssen sich ca. die Hälfte der Unternehmen ein Warenwirtschaftssystem zulegen. Kosten einmalig: 15.000-30.000 Euro.“

Die Bundessparte Handel hat für jene Unternehmen, die keine Warenwirtschaft- oder Scannerkassen im Einsatz haben, eine Erleichterung erwirkt. Im Erlass vom 4.8.2016 des BMF ist vorgesehen, dass sich diese Unternehmen selbst 15 Warengruppen definieren können. Diese werden in die Kassa einprogrammiert und am Beleg scheint eine dieser Warengruppen auf. Diese Erleichterung ist bis 31.12.2020 befristet.

„Die handelsübliche Warenbezeichnung am Beleg bringt für das Finanzministerium keinen Zusatznutzen“, so Bussek abschließend.

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