Immer öfter werden von Gemeindebaumietern Klagen über zugige Fenster, kalte Wohnräumlichkeiten,
über Schimmelbildung aufgrund schlechter Hausisolierungen und über abgewohnte, verschmutzte Innenbereiche
von Wohnhausanlagen vorgebracht. Teilweise sind die Zustände derart arg, dass der ortsübliche Wohnstandard
nicht mehr gegeben ist. In solchen Fällen MUSS es zu einer Mietverminderung kommen, bis der Übelstand abgestellt ist!
19. Februar 2015