Skip to main content
23. Februar 2015

Gudenus ad Janßen: Schaffen Sie Klarheit ihre zwei Wohnungen betreffend!

Restlose Aufklärung über dubiose Wohnungsvergabe gefordert

Im Zuge des Wohnungs-Skandals rund um KAV-Generaldirektor Udo Janßen sind nach wie vor einige Fragen offen. Abgesehen davon, dass Janßen, damals noch Vizedirektor, in eine kostengünstige Personalwohnung des KAV gezogen sein soll, hat er wenig später eine zweite Wohnung zur Verfügung gestellt bekommen. "Sollte das Argument des KAV, man hätte Janßen einen reibungslosen Umzug von der BRD nach Wien erleichtern wollen, zutreffen, erklärt das noch nicht, warum er auch eine zweite, vermutlich ebenfalls kostengünstige Wohnung bekommen hat", stellt der freiheitliche Klubobmann im Wiener Rathaus, Mag. Johann Gudenus die berechtigte Frage in den Raum.

Der Direktor des KAV ist aufgefordert, Stellung zu beziehen und alle Unklarheiten aus dem Weg zu schaffen, so Gudenus, der auch geklärt haben möchte, welchem Zweck die zweite Wohnung gedient hat. "Könnte sie, aus rein praktischen Überlegungen, beispielsweise einem Kindermädchen der Familie Janßen zur Verfügung gestanden sein? Oder diente sie schlicht als Abstellkammer für diversen Hausrat? Möglicherweise war sie einfach ein größeres Gästezimmer für die Verwandtschaft aus Deutschland? Sollte sich jedoch wider Erwarten alles als korrekt erweisen, gibt es keinen Grund sich vor der Öffentlichkeit zu verstecken." Nichts desto trotz hat die FPÖ-Wien bereits eine Sondersitzung verlangt, um Klarheit in den KAV-Dschungel zu bringen.


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.