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21. September 2022

Nepp fordert Oberaufsicht des Gemeinderates bei der Wien Energie

Mit schärfstem Instrument sollen alle Akten, Unterlagen und Rechnungen herbeigeschafft werden

Der Wiener FPÖ-Obmann, Stadtrat Dominik Nepp, kündigte heute einen Antrag der FPÖ an, dass der Wiener Gemeinderat die Oberaufsicht über die Wien Energie ausüben soll. „Dieses scharfe Instrument ist einmalig aber notwendig, um alle Akten, Unterlagen, Rechnungen, Urkunden, Schriften und Berichte von der Wien Energie anfordern zu können. Es ist ein Skandal, dass wir bis heute nicht einmal das Grundgeschäft kennen, das zu diesem roten Milliardendesaster geführt hat. Wir brauchen auch die gesamte Korrespondenz, damit wir wissen, wann die Informationsflüsse zu Bürgermeister Ludwig und Finanzstadtrat Hanke tatsächlich stattgefunden haben“, so Nepp, der in seinem Debattenbeitrag im Wiener Gemeinderat die Zustimmung der Neos einforderte.

Nepp bezeichnete die Erzählung von Hanke und Ludwig, dass die Wien Energie erst am 11.7.2022 mit der Information über die finanziellen Probleme an die Stadt Wien herangetreten sei, als „große rote Lügengeschichte“. „Es ist bekannt, dass die Wien Energie bereits viel früher an Banken herangetreten ist, die jedoch die Erhöhung der Kreditlinien abgelehnt haben. Daher ist es unvorstellbar, dass Stadtrat Hanke als Eigentümervertreter der Wien Energie nichts über die Anfragen an Banken gewusst hat.“

Der Wiener FPÖ-Obmann widerlegte auch die Argumentation der Rechtsabteilung der Magistratsdirektion, dass Ludwig mit Notkompetenz die 1,4 Milliarden Euro an die Wien Energie freigeben musste, weil es im Fall der Anwendung der Notkompetenz durch den Stadtsenat einer vorherigen physischen Zusammenkunft bedürfe. „Bereits im Jänner 2021 hat der Stadtsenat mit Notkompetenz einen Umlaufbeschluss zu Covid-Massentestungen gefasst, ohne vorherige physische Zusammenkunft. Das widerspricht dem Gefälligkeitsgutachten der MD Recht. Damit bricht das rote Lügengebäude völlig in sich zusammen. Bürgermeister Ludwig hat eindeutig Amtsmissbrauch begangen und darauf drohen zehn Jahre Haft“, betonte Nepp.

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